Vereinssatzung
§4
Der Vorstand besteht aus dem/der
a) 1. Vorsitzenden
b) 2. Vorsitzenden
c) Kassierer
d) stellvertretenden Kassierer
e) Schriftführer.
b) 2. Vorsitzenden
c) Kassierer
d) stellvertretenden Kassierer
e) Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB durch den geschäftsführenden Vorstand (1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Kassierer) vertreten.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmgleichheit gilt der jeweilige Vorsitzenden Antrag als abgelehnt.