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Vereinssatzung



 
                                                               §4 
   
       Der Vorstand besteht aus dem/der
a) 1. Vorsitzenden
b) 2. Vorsitzenden
c) 
Kassierer
d) stellvertretenden Kassierer
e) 
Schriftführer.
  
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB durch den geschäftsführenden Vorstand (1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Kassierer) vertreten.






Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmgleichheit gilt der jeweilige Vorsitzenden Antrag als abgelehnt.


Vielen Dank für den Besuch unserer Homepage. Falls wir Ihr Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft geweckt haben, freut uns dies. Mitglied bei uns werden, ganz einfach, wählen Sie im Menü das Kontaktformular und melden sich auf diesem Weg an. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Näheres zur Mitgliedschaft im Heimatverein erfahren Sie im Menüpunkt "Über uns/Informationen & Termine".